Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5195
BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07 (https://dejure.org/2007,5195)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2007 - 2 StR 154/07 (https://dejure.org/2007,5195)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 2 StR 154/07 (https://dejure.org/2007,5195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolge des Fehlens der Verfahrensvoraussetzung eines rechtswirksamen Eröffnungsbeschlusses; Entscheidung der großen Strafkammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung

  • Judicialis

    StPO § 206 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; GVG § 76 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 207 Abs. 1; GVG § 76 Abs. 2
    Besetzung des Landgerichts beim Eröffnungsbeschluss nach einer Verfahrensverbindung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 317
  • NStZ-RR 2007, 317 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 197
  • NStZ-RR 2010, 69
  • StV 2007, 562
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07
    Denn die große Strafkammer hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage wegen Hehlerei nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden (vgl. BGHSt 50, 267, 269 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07
    Dabei entfällt die Bezeichnung des schweren Raubs als "gemeinschaftlich" (vgl. BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der

    Dies gilt nicht nur bei einer Beschlussfassung in der reduzierten Hauptverhandlungsbesetzung nach § 76 Abs. 2 Satz 4 GVG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11 aaO; vom 22. Juli 2010 - 4 StR 216/10 aaO; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 Rn. 12; Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; vom 16. Mai 2007 - 2 StR 154/07, StV 2007, 562), sondern in gleicher Weise auch für eine Eröffnungsentscheidung, die in der nach § 76 Abs. 2 Satz 3 GVG vorgesehenen Besetzung für die Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen ergangen ist.
  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 50/10

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er unwirksam ist (vgl. Senat StraFo 2007, 421; NStZ-RR 2004, 50; StV 2009, 679; BGH NStZ-RR 2009, 282; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 302 StPO Rn. 21 ff.).

    Kann die Unzulässigkeit dagegen auch auf anderen Gründen beruhen, so hat insgesamt das Revisionsgericht zu entscheiden (Senat NStZ-RR 2004, 50; StraFo 2007, 421; BGH NJW 2007, 165; wistra 2009, 201).".

  • BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08

    Eröffnungsbeschluss (Besetzung der Strafkammer); Ablehnung eines Beweisantrages

    In dieser Besetzung war die Strafkammer jedoch nicht zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens berufen (vgl. BGHSt aaO; NStZ-RR 2007, 317 f.).
  • BGH, 04.12.2008 - 3 StR 497/08

    Eröffnungsbeschluss der Großen Strafkammer (notwendige Dreierbesetzung);

    Die Strafkammer hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung dieser Anklage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden (BGHSt 50, 267, 269; BGH StV 2007, 562; BGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 4 StR 251/08 - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht